Rechtsanwälte | Fachanwalt für Erbrecht
Kanzlei für Nachlasspflegschaft & Testamentsvollstreckung

Nachlassverwaltung

Hinweise für Nachlassgerichte

Wir wickeln in der Kanzlei seit 1999 Nachlassverwaltungen zur höchsten Zufriedenheit der Nachlassgerichte ab. Mit unserem Bürostandort in Münster sind wir in Nordrhein-Westfalen und Süd-Niedersachsen gut aufgestellt und schnell vor Ort.

Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Dr. Falk Schulz, bürgt als Herausgeber und Mitverfasser des Handbuchs Nachlasspflegschaft, Schriftleiter der NLPrax - Praxiszeitschrift für Nachlasswesen - sowie Initiator und Mitbegründer des Berufsverbandes der Nachlasspfleger, dem BDN e.V., für eine rechtssichere Bearbeitung der Nachlassverwaltungen.

Mitarbeiterteam und Büroorganisation sind speziell auf die Nachlassabwicklung abgestellt.

Wir bieten Ihnen als Rechtspflegerin und Rechtspfleger bei einer Bestellung zum Nachlassverwalter:

  • Übersichtliche und ausführliche Berichterstattung und Rechnungslegung
  • Verzicht auf Fahrtkosten bei auswärtiger Bestellung
  • Kooperative Abwicklung mit den Erben
  • Vorlage einer Entlastungserklärung durch die Erben
  • Spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über den BDN e.V. zur Minimierung des Haftungsrisikos des Rechtspflegers/der Rechtspflegerin

Wir haben u.a. in folgenden Bereichen der Nachlasssicherung und -verwaltung Spezialwissen aufgebaut:

  • Insolvenzvermeidender Gläubigervergleich
  • Bezugsberechtigungen zugunsten Dritter bei Lebensversicherungen und Konten
  • Abwicklung von Arztpraxen
  • Abwicklung von Unternehmen/Unternehmensanteilen im Nachlass (oHG, KG, GmbH)
  • Abwicklung komplexer Fondsbeteiligungen, insbes. Immobilien- und Schiffsfonds
  • Abwicklung mit landwirtschaftserbrechtlichem Bezug
  • Abwicklung überschuldeter Immobiliengroßvermögen, auch mit gewerblichen Immobilien
  • Umsetzung unvollständig testierter Stiftungen von Todes wegen

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als Referenz benennen sollen.

Bundesweit stehen wir den Nachlassgerichten gerne in folgenden Spezialfällen zur Verfügung:

  • Nachlasssicherung und -verwaltung bei Auslandsvermögen
  • Überschuldungsabwicklung bei Immobiliengroßvermögen
  • Abwicklung komplexer Fondsbeteiligungen, insbes. Immobilien- und Schiffsfonds
  • Übernahme kompletter Aktenbestände nach Tod oder Entlassung eines Nachlassverwalters

Bei Fragen stehen Ihnen Rechtsanwälte Dr. Falk Schulz und Dr. Torsten Schmitz jederzeit gerne zur Verfügung.

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